Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für das Unternehmen C’s Countless Cocktails, vertreten durch die Inhaberin Claudia Engbarth, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, sofern sie nicht schriftlich fixiert wurden, haben keine Gültigkeit.


2. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Das Unternehmen C’s Countless Cocktails kann dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung bzw. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages annehmen.


3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Leistungserbringer.


4. Preise
Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.


5. Zahlungsbedingungen
1) 
Soweit nichts anderes vereinbart, sind 50% des anfallenden Tagessatzes bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Auftragsausführung ohne Abzug zu entrichten. Der Geltungsbereich bezieht sich in diesem Fall auf Aufträge mit einem Nettobetrag ab 1000,- Euro. Die verbleibenden 50% sind direkt nach Auftragende nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Eventueller Mehrverbrauch, kann mit Zustimmung des Unternehmens C’s Countless Cocktails 5 Tage nach gesonderter Rechnungsstellung bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, behält sich das Unternehmen C’s Countless Cocktails das Recht vor, die Veranstaltung nicht zu bedienen.
2) Eine Stornierung des Auftrages muss schriftlich bei dem Unternehmen C’s Countless Cocktails – Claudia Engbarth – Birkenweg 1 in 55490 Gehlweiler, oder via E-Mail an claudia@c-c-cocktails.de eingehen. Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 30% der vereinbarten Netto-Auftragssumme zur Zahlung fällig. Die gesamte Nettoauftragssumme wird bei Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.
3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist das Unternehmen C’s Countless Cocktails berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
4) Das Unternehmen C’s Countless Cocktails - vertreten durch Claudia Engbarth - ist der Auftraggeberin zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.

6. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Die Bauart der Bar lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden zu.

7. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, eine Spülgelegenheit (Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt.

8. Nebenkosten
1)
Je nach Veranstaltungsbeginn und -Ende erfolgt die Anreise am Vortage oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.
2) Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

9. Versicherungen
Die von das Unternehmen C’s Countless Cocktails in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die Bar und Dekorationen usw., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

10. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal des Unternehmen C’s Countless Cocktails verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

11. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland
Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

E-Mail
Instagram